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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - IN+OUT EVENTS Angebot: Sie erhalten durch IN+OUT EVENTS ein unverbindliches Angebot. Das Angebot hat Gültigkeit nach mündlicher Zusage oder schriftlicher Bestätigung des Kunden und wird dadurch verbindlich. ( Auch mündliche Zusagen sind verbindlich) Leistung: Den Umfang der Leistungen entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung. Zahlungsbedingungen: Mit der schriftlichen Bestätigung ersuchen wir Sie, eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtvolumens als Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restzahlung des Gesamtvolumens erfolgt per Rechnungsstellung spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Weitere vereinbarte Kosten nach Veranstaltungsende zahlen Sie innerhalb 8 Tagen nach Rechnungseingang. Rücktritt: Wir bitten um eine schriftliche Rücktrittserklärung. Für die Leistungen von IN+OUT EVENTS berechnen wir bei Rücktritt folgende Bearbeitungsgebühren: -- bis zu 99 Tagen : 15 % vom Gesamtvolumen / 98 bis zu 50 Tagen : 20 % vom Gesamtvolumen 49 bis zu 35 Tagen : 35 % vom Gesamtvolumen / 35 bis zu 22 Tagen : 60 % vom Gesamtvolumen 21 bis zu 10 Tagen : 80 % vom Gesamtvolumen / 10 bis zu 01 Tagen : 100 % vom Gesamtvolumen Drittleistungen: Je nach Angebot der Drittanbieter (Hotel - Location - Flug) stellen wir Ihnen die Kosten in Rechnung. Eine Rückerstattung entfällt bei Abbruch durch den Teilnehmer und bei nicht erscheinen. Preis: Entnehmen Sie bitte Ihrem verbindlichen Angebot. Sollte aufgrund der äußeren Umstände oder behördlichen Maßnahmen eine sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich IN+OUT EVENTS das Recht der Änderung oder Absage einzelner gebuchter Programmpunkte vor. Haftung: IN+OUT EVENTS tritt als Veranstalter oder Vermittler von Drittleistungen auf. Im Schadensfall wird die Haftung des Veranstalters auf den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Ausfall von Leistungen: Bei nicht erbrachten Leistungen, sofern an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden konnte und ein Verschulden des Veranstalters vorliegt gewähren wir Ihnen einen Nachlass auf die gebuchten Leistungen. Dieses gilt nicht bei höherer Gewalt, nicht vorhersehbaren Wetterbedingungen, äußeren Umständen oder behördlichen Maßnahmen. Teilnehmer: Grundsätzlich ist die Teilnahme der Veranstaltungen freiwillig und auf eigene Gefahr. Schäden durch unsachgemäßes Verhalten der Teilnehmer werden in Rechnung des Kunden gestellt. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist das für den Sitz von IN+OUT EVENTS zuständige Gericht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||